Die Mittel für den Naturschutz sind begrenzt. Deshalb müssen sie dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen bringen – für die Arten, die besonders gefährdet sind und für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt.
Als Grundlage dienen die Roten Listen, die das Aussterberisiko von Arten nach internationalen Kriterien (IUCN) bewerten. Sie zeigen, wie bedroht eine Art ist – weltweit und in einzelnen Ländern. Doch diese Listen sagen nichts darüber aus, wie wichtig der Bestand in der Schweiz für das Überleben der Art insgesamt ist.
Zum Beispiel gelten Wachtel und Steinhuhn beide in der Schweiz als gefährdet. Die Wachtel kommt in vielen Regionen Europas und Afrikas vor, und der Schweizer Bestand ist darum kaum entscheidend. Beim Steinhuhn ist das anders: Es lebt nur in den Alpen, Italien und auf dem Balkan – und rund 6 % des weltweiten Bestands sind in der Schweiz beheimatet.
Darum berücksichtigt die Einstufung der national prioritären Arten nicht nur die Bedrohung in der Schweiz, sondern auch die internationale Verantwortung unseres Landes für bestimmte Arten.
Alle als national prioritär eingestuften Arten werden einer der Handlungsebenen im Naturschutz zugewiesen. Alle Arten der Handlungsebene «spezifische Artenförderung» bezeichnen wir als «Prioritätsarten für die Artenförderung».