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Flussuferläufer

Der Aktionsplan Flussuferläufer beschreibt Rahmenbedingungen (Ziele, Strategien, Massnahmen, Rolle der Akteure etc.) zur Erhaltung und Förderung dieser gefährdeten Vogelart in der Schweiz. Ausgehend vom heutigen Bestand geht es darum, die Abnahme der Gesamtpopulation zu stoppen, die bestehenden Lebensräume zu erhalten und zusätzliche zusammenhängende und vernetzte Lebensräume zu schaffen. Der vorliegende Aktionsplan nennt die Ziele, Strategien und Massnahmen zum Schutz und zur Förderung des Flussuferläufers (z. B. Massnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität und die Vernetzung der Gebiete oder Massnahmen zur Minimierung von Störung). Ausserdem beschreibt er die organisatorischen und finanziellen Grundsätze.

The Swiss Action Plan for the Common Sandpiper describes the framework (i.e. the aims, strategies, measures, protagonists and their roles, etc.) for the protection and conservation of this species in Switzerland. In view of the present state of the population, this means halting its decline by maintaining existing habitats and connecting them to a network of newly created ones. The present action plan lists the aims, strategies and measures needed to preserve and favour the common sandpiper, i.e. through habitat improvement and interconnection, or by minimising disturbances. It also describes the underlying organisational and financial principles.

Il Piano d’azione svizzero per il Piro-piro piccolo descrive le condizioni generali (obiettivi, strategie, misure, ruolo degli attori ecc.) che garantiscono la conservazione e la promozione di questa specie volatile minacciata. Partendo dagli effettivi attuali si tratta di arrestare la diminuzione della popolazione complessiva, di conservare gli habitat esistenti e di creare altri habitat collegati. Il presente Piano d’azione indica gli obiettivi, le stategie e le misure per la conservazione e la promozione del Piro-piro piccolo (p. es. misure per il miglioramento della qualità degli habitat e collegamento degli stessi oppure misure per la riduzione dei disturbi). Descrive inoltre i principi organizzativi e finanziari.

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Zusammenfassung

Der Flussuferläufer ist in der Schweiz gefährdet. In der Schweiz wurde der Bestand 1993–96 auf 80–100 Brutpaare geschätzt. In Graubünden brachten intensivere Erkundungsgänge im Zeitraum 1998–2000 zusätzliche Brutpaare zum Vorschein, so dass eine Schätzung des aktuellen Schweizer Bestands von 75–120 Brutpaaren realistischer erscheint (Signorell et al. 2003).

In der Schweiz bewohnt der Flussuferläufer heute vor allem die grossen Flusstäler der Alpen und Voralpen, wo der Verlauf der Flüsse noch natürlich ist. Im Allgemeinen brütet er an grösseren Flüssen, an Abschnitten, wo die Fliessgeschwindigkeit relativ gering ist und wo somit feinere Sedimente wie Kies, Sand oder Schlick abgelagert werden. Schwerpunktmässig liegen die heutigen Brutvorkommen in den grossen Auenlandschaften der Voralpen und Alpen.

Als Bewohner von Lebensräumen, die durch Hochwasser von Flüssen mit natürlichem Verlauf ständig neu geformt bzw. neu geschaffen werden, leidet der Flussuferläufer in ganz Europa unter Flusskorrekturen. Auch Hochwasserbauten und die zunehmende Nutzung von Flusslandschaften durch den Menschen haben zur Abnahme des Bestandes des Flussuferläufers geführt. Seit den 1970er-Jahren hat die Art alle Brutplätze ausserhalb des Alpenraumes geräumt. Damit kurzfristig die Erhaltung des aktuellen Flussuferläuferbestands, und mittel- bis langfristig ein solcher von mindestens 150 Brutpaaren erreicht werden kann, braucht es ein koordiniertes Vorgehen von Bund, Kantonen und weiteren Akteure.

Dazu werden im Aktionsplan folgende Ziele festgelegt:

  • Die aktuellen Flussuferläuferbestände und ihre Lebensräume bleiben in ihrer heutigen Grösse und Verbreitung erhalten. Bestände in den Kerngebieten GR, VS und TI und den angrenzenden Einzugsgebieten nehmen zu. Dazu werden wo notwendig Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Lebensraumes ergriffen, wie zum Beispiel den verstärkten Schutz von Auen vor Zerstörung und menschlichen Störungen, die Revitalisierung von Fliessgewässern oder Massnahmen zu Minimieren der Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.
  • Die negativen Auswirkungen der Freizeitaktivitäten werden minimiert, zum Beispiel durch Lenkung der Besucher (Lenkungskonzepte). Ein Mittel zur Erreichung der Ziele sind die vom BAFU den Kantonen vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung des Flussuferläufers sowie zum Schutz und Förderung der Auen in den Programmvereinbarungen zum Produkt «Biodiversität im Wald», «Arten, Biotope und ökologischer Ausgleich» und «Renaturierungen».
  • Ein Mittel zur Erreichung der Ziele sind die vom BAFU den Kantonen vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung des Flussuferläufers sowie zum Schutz und Förderung der Auen in den Programmvereinbarungen zum Produkt «Biodiversität im Wald», «Arten, Biotope und ökologischer Ausgleich» und «Renaturierungen1». Für die Umsetzung der Massnahmen werden die Kantone vom BAFU finanziell unterstützt. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach, der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die Auenberatungsstelle des BAFU beraten die Akteure und stellen die nationale Koordination sicher.